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Kosmetikum oder Biozidprodukt? Unterschiede, Definitionen

Werden im Handel erhältliche Handdesinfektionsmittel als Kosmetika oder als Biozidprodukte eingestuft? Worin besteht der Unterschied?

Kosmetikum oder Biozidprodukt? Unterschiede, Definitionen

Kosmetika oder Biozide?

Kosmetika Produkte:

    • Definition: Produkte, die zur Verschönerung, zum Schutz oder zur Verbesserung der äußeren Oberfläche des menschlichen Körpers (Haut, Haare, Nägel, Lippen) verwendet werden.
    • Zweck: Ästhetik, Sauberkeit und Pflege.
    • Beispiele: Feuchtigkeitscremes, Shampoos, Make-up-Produkte, Parfüms.
    • Vorschriften: Kosmetische Mittel werden in der Europäischen Union gemäß der Verordnung EG 1223/2009 bewertet und unterliegen dermatologischen Sicherheitsprüfungen.
Biozid Produkte:
    • Definition: Produkte, die zur Abtötung, Bekämpfung oder Verhinderung der schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen verwendet werden.
    • Ziel: Hygiene, Desinfektion und Bekämpfung schädlicher Mikroorganismen.
    • Beispiele: Desinfektionsmittel, Handdesinfektionsmittel, Oberflächenreiniger, Schädlingsbekämpfungsmittel.
    • Vorschriften: Biozidprodukte werden gemäß der Verordnung EU 528/2012 bewertet und müssen Wirksamkeitstests bestehen.

Je nach Wirkstoffgehalt oder Verwendungszweck können Handdesinfektionsmittel als Biozidprodukte oder als kosmetische Mittel eingestuft werden.

Unterschiede

Kriterien Kosmetisches Mittel Biozidprodukt
Zweck Ästhetik und Pflege Hygiene und Bekämpfung von Mikroorganismen
Bearbeitung EG 1223/2009 (Kosmetikverordnung) EU 528/2012 (Biozid-Verordnung)
Prüfverfahren Dermatologische Sicherheit Wirksamkeit und toxikologische Analyse
Anwendungsbeispiele Hautpflege, Make-up, Haarpflege Desinfektion, Produkte zur Abtötung von Mikroorganismen

Was sind die Hauptunterschiede zwischen den Kategorien Biozidprodukte und Kosmetika?

Kosmetische Mittel sind alle Stoffe oder Zubereitungen, die zur Anwendung auf den äußeren Teilen des menschlichen Körpers bestimmt sind: Haut, Nägel, Haare, Lippen und äußere Geschlechtsorgane oder Zähne und Mundschleimhaut, deren einziger oder Hauptzweck darin besteht, diese Teile zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, in gutem Zustand zu erhalten oder Körpergerüche zu korrigieren.

Wenn das Produkt als Handreinigungsmittel bezeichnet wird, fällt es daher in den Geltungsbereich der Kosmetikgesetzgebung.

Enthält dieses Produkt jedoch Wirkstoffe und wird mit Angaben wie „antibakteriell, desinfizierend, wirksam gegen Coronaviren“ zum Verkauf angeboten, wird es als Biozidprodukt eingestuft.

Produkte, die als Biozidprodukte eingestuft sind, müssen der Biozid-Verordnung entsprechen, um legal in Verkehr gebracht werden zu können. Nach den erforderlichen Zulassungs- und Prüfverfahren werden Handreinigungsprodukte als Biozidprodukte eingestuft.

Die Nanolab Laboratories Group bietet weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Analyse von Kosmetika und Biozidprodukten an.

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