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Kosmetika Produkte:
Je nach Wirkstoffgehalt oder Verwendungszweck können Handdesinfektionsmittel als Biozidprodukte oder als kosmetische Mittel eingestuft werden.
| Kriterien | Kosmetisches Mittel | Biozidprodukt |
|---|---|---|
| Zweck | Ästhetik und Pflege | Hygiene und Bekämpfung von Mikroorganismen |
| Bearbeitung | EG 1223/2009 (Kosmetikverordnung) | EU 528/2012 (Biozid-Verordnung) |
| Prüfverfahren | Dermatologische Sicherheit | Wirksamkeit und toxikologische Analyse |
| Anwendungsbeispiele | Hautpflege, Make-up, Haarpflege | Desinfektion, Produkte zur Abtötung von Mikroorganismen |
Kosmetische Mittel sind alle Stoffe oder Zubereitungen, die zur Anwendung auf den äußeren Teilen des menschlichen Körpers bestimmt sind: Haut, Nägel, Haare, Lippen und äußere Geschlechtsorgane oder Zähne und Mundschleimhaut, deren einziger oder Hauptzweck darin besteht, diese Teile zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, in gutem Zustand zu erhalten oder Körpergerüche zu korrigieren.
Wenn das Produkt als Handreinigungsmittel bezeichnet wird, fällt es daher in den Geltungsbereich der Kosmetikgesetzgebung.
Enthält dieses Produkt jedoch Wirkstoffe und wird mit Angaben wie „antibakteriell, desinfizierend, wirksam gegen Coronaviren“ zum Verkauf angeboten, wird es als Biozidprodukt eingestuft.
Produkte, die als Biozidprodukte eingestuft sind, müssen der Biozid-Verordnung entsprechen, um legal in Verkehr gebracht werden zu können. Nach den erforderlichen Zulassungs- und Prüfverfahren werden Handreinigungsprodukte als Biozidprodukte eingestuft.
Die Nanolab Laboratories Group bietet weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Analyse von Kosmetika und Biozidprodukten an.
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