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Zulässige Angaben bei Kosmetikprodukten: Vorschriften

Worauf achten Sie beim Kauf von Kosmetika? Was bedeuten die Angaben auf Kosmetikprodukten?

Zulässige Angaben bei Kosmetikprodukten: Vorschriften

Was bedeuten „frei von“-Angaben auf Kosmetikprodukten?

„Frei von“-Angaben dienen dazu, darauf hinzuweisen, dass Kosmetikprodukte frei von bestimmten schädlichen oder bedenklichen Inhaltsstoffen sind. Diese Angaben zielen in der Regel darauf ab, die negativen Auswirkungen der Produkte auf die Haut zu minimieren und zu betonen, dass sie dem Verbraucher eine sicherere Alternative bieten. Hier sind einige der gängigsten „frei von“-Angaben:

  • Parabenfrei: Parabene sind Chemikalien, die in Kosmetikprodukten als Konservierungsstoffe verwendet werden. Einige Studien deuten jedoch darauf hin, dass parabenfreie Produkte die Haut weniger reizen und möglicherweise negative Auswirkungen auf den Hormonhaushalt haben. Aus diesem Grund wird der Begriff „parabenfrei“ häufig verwendet.
  • Sulfatfrei: Sulfate sind Substanzen, die in Reinigungsprodukten verwendet werden, um Schaumbildung zu erzeugen. Einige Sulfate können jedoch zu Trockenheit und Reizungen der Haut führen. „Sulfatfrei“ ist eine Eigenschaft, die im Allgemeinen für empfindliche Haut empfohlen wird.
  • Silikonfrei: Silikone sind Inhaltsstoffe, die Produkten Geschmeidigkeit und Glanz verleihen. Einige Verbraucher argumentieren jedoch, dass sich Silikone auf Haut und Haaren ablagern und langfristig negative Auswirkungen haben können.
  • Alkoholfrei: Alkohol wird in einigen Kosmetikprodukten als Lösungsmittel oder Antiseptikum verwendet, kann jedoch in hohen Konzentrationen zu Trockenheit und Reizungen der Haut führen. Alkoholfreie Produkte werden im Allgemeinen von Menschen mit empfindlicher Haut bevorzugt.
  • Frei von Tierversuchen: Diese Angabe besagt, dass die Produkte nicht an Tieren getestet wurden. Vegane und tierversuchsfreie Produkte stellen eine wichtige ethische Entscheidung dar.

Im Rahmen der von der türkischen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur erstellten „Richtlinie zu Angaben auf Kosmetikprodukten“ ist festgelegt, wie mit „Enthält nicht“-Angaben umzugehen ist.

Wie in der genannten Richtlinie dargelegt, dürfen Kosmetikunternehmen nicht behaupten, frei von Inhaltsstoffen zu sein, die bereits gemäß der „Kosmetikverordnung“ verboten sind. Abgesehen von den verbotenen Inhaltsstoffen darf ein Unternehmen, das beispielsweise behauptet, „formaldehydfrei“ zu sein, keine anderen Inhaltsstoffe enthalten, die auf diesen Inhaltsstoff hindeuten könnten.

Darüber hinaus müssen Kosmetikunternehmen ihre „frei von“-Angaben durch Tests und Analysen nachweisen. Als Ergebnis von Tests in akkreditierten Labors dürfen Kosmetikunternehmen gemäß den Vorschriften und Richtlinien „frei von“-Angaben auf der Verpackung anbringen.

Zuverlässigkeit von „frei von“-Angaben

„Frei von“-Angaben auf einem Kosmetikprodukt können manchmal irreführend sein. Es ist besonders wichtig, die Richtigkeit der Angaben auf den Etiketten zu überprüfen. Hier sind einige Punkte, die hinsichtlich der Zuverlässigkeit dieser Angaben zu beachten sind:

  1. Wissenschaftliche Untermauerung: Damit „frei von“-Angaben glaubwürdig sind, müssen Hersteller über wissenschaftliche Daten verfügen, die diese Angaben stützen. So ist es beispielsweise wichtig, dass ein Produkt, das als „parabenfrei“ ausgewiesen wird, durch Analyseberichte gestützt wird, die bestätigen, dass es keine Parabene enthält.
  2. Tests und Zertifikate: Angaben wie „sulfatfrei“ sollten durch unabhängige Tests des Produkts untermauert werden. Darüber hinaus sollten einige Produkte relevante Zertifizierungen (z. B. Leaping Bunny oder Vegan Society) erhalten, um anzuzeigen, dass sie vegan sind oder nicht an Tieren getestet wurden.
  3. Inhaltsstofflisten und Transparenz: Die in Kosmetikprodukten verwendeten Inhaltsstoffe sollten transparent aufgeführt werden. Wenn ein Produkt angibt, „frei von“ zu sein, sollte es eine Inhaltsstoffliste und einen Analysebericht geben, um zu bestätigen, dass diese Angabe zutrifft.

Die Nanolab Laboratories Group bietet weiterhin Dienstleistungen im Rahmen von „Does Not Contain“-Angaben in Kosmetikprodukten an. Wir bieten auch Dienstleistungen zur Analyse von Siloxanen (D4, D5, D6) in Kosmetika an.

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