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EU führt neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe ein

Nutzungsbedingungen für Weinsäure und Derivate

EU führt neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe ein

EU führt neue Vorschriften für Lebensmittelzusatzstoffe ein.

Die Europäische Kommission hat umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Bedingungen für die Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe, wie Weinsäure und deren Derivate, neu zu regeln und damit die Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Für diese Zusatzstoffe werden neue Standards festgelegt, wobei vor allem die jüngsten Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation berücksichtigt werden.

Einstufung von Weinsäure als Lebensmittelzusatzstoff;

Weinsäure (L(+)-) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kalium-Tartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) sind Lebensmittelzusatzstoffe, deren Verwendung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen ist. Diese Zusatzstoffe, die in Anhang II Teil C der Verordnung in Gruppe I aufgeführt sind, sind zur Verwendung in quantum satis zugelassen.

Die Europäische Union hat neue Vorschriften für Weinsäure eingeführt, für die allgemein davon ausgegangen wird, dass sie „keine zulässige Tagesdosis“ hat, oder für die die jüngste Risikobewertung zu dem Schluss kam, dass „eine numerische zulässige Tagesdosis nicht erforderlich ist“.

Bewertung der EFSA

Bei den regulierten Lebensmittelzusatzstoffen handelt es sich um Weinsäure (L(+)-) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kalium-Tartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354). Am 11. März 2020 veröffentlichte die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung dieser Zusatzstoffe. Damit wurde für Weinsäure-Tartrate eine neue zulässige Tagesdosis (ADI) von 240 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt.

Neue Vorschriften und Verwendungsbedingungen

Am 19. Januar 2021 startete die Europäische Kommission einen öffentlichen Aufruf zur Erhebung von Daten über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, und Lebensmittelunternehmer wurden gebeten, technische Daten zu Weinsäure und ihren Derivaten einzureichen. Die Europäische Union hat beschlossen, neue Vorschriften einzuführen, indem sie die von der EFSA veröffentlichten Stellungnahmen und technischen Daten zusammenfasst.

Einhaltung internationaler Standards

Es wurde beschlossen, diese Zusatzstoffe aus Gruppe I zu entfernen und eine neue Gruppe zu schaffen. Diese Änderungen werden im Einklang mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2022/2104 geregelt.

Eine neue Ära der Lebensmittelsicherheit

Die Änderungen zielen darauf ab, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, die Verwendungsbedingungen für Weinsäure und ihre Derivate zu aktualisieren und die Einhaltung technischer Standards sicherzustellen. Auf diese Weise wird die sichere Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gewährleistet.

Liste der Produkte, deren Grenzwerte sich mit der Verordnung geändert haben;

  • Geschmacksneutrale fermentierte Milchprodukte, die nach der Fermentierung wärmebehandelt wurden
  • Milchersatzprodukte, einschließlich Getränkeweißer
  • Sonstige Fett- und Ölemulsionen sowie flüssige Emulsionen, einschließlich Brotaufstriche
  • Obst und Gemüse in Dosen oder Flaschen
  • Obst- und Gemüsezubereitungen
  • Konfitüren, Gelees und Marmeladen sowie gesüßtes Kastanienpüree
  • Sonstige ähnliche Obst- oder Gemüsestreichfette
  • Sonstige Süßwaren, einschließlich mikrosüßer Atemfrischer
  • Verarbeitete Kartoffelprodukte
  • Kaugummi
  • Dekorationen, Überzüge und Füllungen, ausgenommen Füllungen auf Fruchtbasis
  • Frische Teigwaren, vorgekochte frische Teigwaren
  • Kartoffelgnocchi
  • Vorgekochte oder verarbeitete Getreideprodukte
  • Brot und Brötchen
  • Leichte Backwaren
  • Wärmebehandelte Fleischprodukte
  • Verarbeiteter Fisch und Fischereierzeugnisse, einschließlich Weichtiere und Krebstiere
  • Tafelsüßstoffe in Pulverform
  • Tafelsüßstoffe in Tablettenform
  • Gewürze und Würzmittel
  • Senf
  • Suppen und Brühen
  • Soßen
  • Aufstriche auf Basis von Salaten und herzhaften Sandwiches
  • Proteinprodukte
  • Verarbeitete Getreideerzeugnisse und Säuglingsanfangsnahrung für Säuglinge und Kleinkinder
  • Aromatisierte Getränke
  • Aromatisierte Weine
  • Aromatisierte weinhaltige Getränke
  • Aromatisierte Wein-Cocktails
  • Snacks auf der Basis von Kartoffeln, Getreide, Mehl oder Stärke
  • Nahrungsergänzungsmittel


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