BLOG
KATEGORİDEKİ DİĞER YAZILAR
Die Europäische Kommission hat umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Bedingungen für die Verwendung bestimmter Lebensmittelzusatzstoffe, wie Weinsäure und deren Derivate, neu zu regeln und damit die Lebensmittelsicherheit zu verbessern. Für diese Zusatzstoffe werden neue Standards festgelegt, wobei vor allem die jüngsten Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation berücksichtigt werden.
Weinsäure (L(+)-) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kalium-Tartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354) sind Lebensmittelzusatzstoffe, deren Verwendung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen ist. Diese Zusatzstoffe, die in Anhang II Teil C der Verordnung in Gruppe I aufgeführt sind, sind zur Verwendung in quantum satis zugelassen.
Die Europäische Union hat neue Vorschriften für Weinsäure eingeführt, für die allgemein davon ausgegangen wird, dass sie „keine zulässige Tagesdosis“ hat, oder für die die jüngste Risikobewertung zu dem Schluss kam, dass „eine numerische zulässige Tagesdosis nicht erforderlich ist“.
Bei den regulierten Lebensmittelzusatzstoffen handelt es sich um Weinsäure (L(+)-) (E 334), Natriumtartrate (E 335), Kaliumtartrate (E 336), Natrium-Kalium-Tartrat (E 337) und Calciumtartrat (E 354). Am 11. März 2020 veröffentlichte die EFSA ein wissenschaftliches Gutachten zur Neubewertung dieser Zusatzstoffe. Damit wurde für Weinsäure-Tartrate eine neue zulässige Tagesdosis (ADI) von 240 mg/kg Körpergewicht pro Tag festgelegt.
Am 19. Januar 2021 startete die Europäische Kommission einen öffentlichen Aufruf zur Erhebung von Daten über die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, und Lebensmittelunternehmer wurden gebeten, technische Daten zu Weinsäure und ihren Derivaten einzureichen. Die Europäische Union hat beschlossen, neue Vorschriften einzuführen, indem sie die von der EFSA veröffentlichten Stellungnahmen und technischen Daten zusammenfasst.
Es wurde beschlossen, diese Zusatzstoffe aus Gruppe I zu entfernen und eine neue Gruppe zu schaffen. Diese Änderungen werden im Einklang mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2022/2104 geregelt.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, die Verwendungsbedingungen für Weinsäure und ihre Derivate zu aktualisieren und die Einhaltung technischer Standards sicherzustellen. Auf diese Weise wird die sichere Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen gewährleistet.
Die Nanolab Laboratories Group bietet weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Lebensmittelanalyse an.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Sie können uns auf LinkedIn folgen, um aktuelle Nachrichten und Beiträge zu unseren Dienstleistungen zu erhalten.
Folgen Sie unserem Instagram, um über unsere neuesten Blog-Beiträge informiert zu werden.