FDA-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung: Grundlegende Regeln
Was sind die Kennzeichnungsvorschriften der FDA für Lebensmittel?
FDA-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung
Die Lebensmittelkennzeichnung ist der einfachste Weg für den Verbraucher, sich über den Inhalt eines Produkts zu informieren. Im Rahmen der von der FDA (US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel) festgelegten Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung sind die erforderlichen Bedingungen und Grenzwerte festgelegt. Gemäß dem türkischen Lebensmittelkodex bestehen Unterschiede bei den Kennzeichnungskriterien.
Von der FDA festgelegte Kriterien Um die Anforderungen der Kennzeichnungsvorschriften zu erfüllen, müssen an Lebensmitteln Test- und Analyseverfahren durchgeführt werden.
Die von der FDA veröffentlichten Informationen zu Nährwerten in der Lebensmittelkennzeichnung lauten im Wesentlichen wie folgt:
- Kalorien, Gesamtkalorien: Der Energiegehalt pro Portion kann unmittelbar nach der Angabe des Kaloriengehalts in Kilojoule in Klammern angegeben werden. Die Kalorienberechnung kann nach der „Atwater-Methode“ erfolgen.
- Gesamtfett: Bezeichnet die Gesamtmenge an Fett in einer Portion in Gramm, definiert als Gesamtlipide, d. h. aliphatische Carbonsäuren, die aus einer Alkylkette bestehen und als Triglyceride bezeichnet werden. Wenn eine Portion weniger als 0,5 Gramm enthält, kann der Gehalt als Null angegeben werden.
- Gesättigte Fettsäuren: Bezieht sich auf die Grammzahl der gesättigten Fettsäuren in einer Portion, definiert als die Summe aller Fettsäuren ohne Doppelbindungen, mit Ausnahme der Angaben zur gesättigten Fettsäure auf dem Etikett.
- Transfette: Bezeichnet die Menge an Transfetten in einer Portion, definiert als die Summe aller ungesättigten Fettsäuren, die eine oder mehrere isolierte (d. h. nicht konjugierte) Doppelbindungen enthalten.
- Cholesterin: Für Produkte, die weniger als 2 Milligramm Cholesterin pro Portion enthalten, ist keine Angabe des Cholesterinwerts auf dem Etikett erforderlich.
- Natrium: Wenn der Gehalt pro Portion weniger als 5 mg beträgt, kann er als Null angegeben werden.
- Gesamt Kohlenhydrate: Abgesehen von der Angabe der Gesamtmenge an Kohlenhydraten in einer Portion auf das nächste Gramm gerundet, kann bei einer Portion von weniger als 1 Gramm alternativ „1 Gramm“ oder „weniger als 1 Gramm“ verwendet werden, oder bei einer Portion von weniger als 0,5 Gramm kann der Gehalt als Null angegeben werden.
- Ballaststoffe: Wenn eine Portion weniger als 1 Gramm enthält, ist keine Angabe zu Ballaststoffen erforderlich; alternativ kann die Angabe „enthält weniger als 1 Gramm“ oder „weniger als 1 Gramm“ verwendet werden.
- Gesamtzucker: Wenn keine Angaben zu Süßungsmitteln, Zucker oder Zuckeralkoholen gemacht werden, ist eine Angabe des Zuckergehalts auf dem Etikett für Produkte, die weniger als 1 Gramm Zucker pro Portion enthalten, nicht erforderlich. Wenn eine Portion weniger als 1 Gramm enthält, wird der Wert auf das nächste Gramm gerundet.
- Zugesetzte Zucker: Eine Angabe zum Gehalt an zugesetzten Zuckern pro Portion ist auf dem Etikett nicht verpflichtend, sofern dies nicht ausdrücklich für Produkte gefordert wird, die weniger als 1 Gramm zugesetzte Zucker pro Portion enthalten.
- Eiweiß: Die Angabe der Eiweißmenge pro Portion, gerundet auf das nächste Gramm, kann, wenn eine Portion weniger als 1 Gramm enthält, „enthält weniger als 1 Gramm“ oder alternativ „1 Gramm“ angegeben werden; enthält die Portion weniger als 0,5 Gramm, kann der Gehalt mit Null angegeben werden.
- Vitamine und Mineralstoffe: Vitamin D, Kalzium, Eisen, Kalium, Vitamin A, Vitamin C, Vitamin E, Vitamin K, Thiamin, Riboflavin, Niacin, Vitamin B6, Folsäure, Vitamin B12, Biotin, Pantothensäure, Phosphor, Jod, Magnesium, Zink, Selen, Kupfer, Mangan, Chrom, Molybdän, Chlorid, Cholin: Für „Erwachsene und Kinder, Säuglinge, Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren, schwangere und stillende Frauen“ sind die empfohlenen Tageszufuhrmengen angegeben.
Die Nanolab Laborgruppe bietet weiterhin Dienstleistungen im Rahmen von Lebensmittelanalysen an.
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