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GB/T 5296.4: Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung

Gebrauchsanweisung für Textilien und Bekleidung gemäß der chinesischen Norm

GB/T 5296.4: Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung

Zweck der Norm GB/T 5296.4

Damit Textil- und Bekleidungsprodukte in China verkauft werden dürfen, müssen sie die Anforderungen der GB-Norm erfüllen. Abschnitt 4 der GB/T 5296-Norm enthält „Gebrauchsanweisungen für Textilien und Bekleidung“.


Anforderungen gemäß der Norm

Grundprinzipien:

  • Der gesamte Inhalt der Gebrauchsanweisung muss prägnant, genau, wissenschaftlich fundiert und verständlich sein.
  • Die Gebrauchsanweisung muss das Produkt genau beschreiben und darf keine übertriebenen oder ungenauen Angaben enthalten.


Inhalt der Gebrauchsanweisung:

  • Der gesetzlich eingetragene Name und die Adresse des rechtlich verantwortlichen Herstellers müssen angegeben werden.
  • Bei importierten Textil- und Bekleidungsprodukten müssen die Herkunft des Produkts sowie der gesetzlich eingetragene Name und die Adresse des Vertreters, Importeurs oder Verkäufers auf dem chinesischen Festland angegeben werden.
  • Der Name des Produkts muss angegeben werden und die tatsächliche Beschaffenheit des Produkts wiedergeben.
  • Wenn in nationalen Normen und Industriestandards Begriffe und Definitionen für Produktnamen festgelegt sind, sollten die in diesen Normen und Standards angegebenen Namen verwendet werden.
  • Wenn in nationalen Normen und Industriestandards keine Begriffe und Definitionen für Produktnamen festgelegt sind, sollten Namen verwendet werden, die bei den Verbrauchern keine Missverständnisse oder Verwirrung hervorrufen.
  • Das Produktmodell oder die Produkteigenschaften müssen klar angegeben werden. Bei Garnen sollte mindestens eine Haupteigenschaft des Produkts angegeben werden, wie z. B. die lineare Dichte, die Länge oder das Gewicht. Bei Textilprodukten sollte mindestens eine Haupteigenschaft des Produkts angegeben werden, wie z. B. die Masse, die Dichte oder die Breite pro Flächeneinheit. Bei Bekleidungsprodukten muss die Größe des Kleidungsstücks korrekt angegeben werden.
  • Bei Bekleidung können auch die Produktlänge oder der Produktumfang usw. angegeben werden.
  • Socken sollten mit der Größenangabe oder dem Größenbereich gekennzeichnet sein, während Strumpfhosen mit der Körpergröße und dem Umfangsbereich des Trägers gekennzeichnet sein sollten.
  • Bei Kopfbedeckungen sollte der Umfang oder der Größenbereich der Öffnung der Kopfbedeckung angegeben werden.
  • Handschuhe sollten mit der entsprechenden Handflächenlänge und -breite gekennzeichnet sein.
  • Bei anderen Textilien sollten die Größe oder die Spezifikationen entsprechend den Eigenschaften des Produkts angegeben werden.
  • Das Produkt muss die Faserzusammensetzung und den Faseranteil gemäß den Vorschriften FZ/T01053 angeben.
  • Lederbekleidung sollte gemäß QB/T2262 mit der Lederart gekennzeichnet sein.
  • Das Produkt muss die Pflegehinweise gemäß den in GB/T 8685 festgelegten grafischen Symbolen angeben; zusätzlich kann ein den grafischen Symbolen entsprechender Erläuterungstext hinzugefügt werden.
  • Das Produkt muss mit der Produktnormnummer des Landes, der Branche, des Ortes oder des Unternehmens gekennzeichnet sein, für das es gilt.
  • Die Sicherheitskategorie des Produkts muss gemäß GB 18401 angegeben werden.
  • Für Produkte, die bei unsachgemäßer Verwendung Schäden verursachen können, sind Vorsichtsmaßnahmen für die Verwendung anzugeben, und für Produkte, die gelagert werden müssen, ist die Lagerungsmethode anzugeben.

Die Nanolab Laboratories Group bietet weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Verbraucheranalysen an. Wir bieten auch Dienstleistungen im Bereich der Textilanalyse an.

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