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Erklärung der TGK zu Honig und Bienenprodukten

Das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft hat das Kommuniqué zum türkischen Lebensmittelkodex für Bienenprodukte veröffentlicht!

Erklärung der TGK zu Honig und Bienenprodukten

Bienenprodukte nehmen aufgrund ihres Beitrags zur menschlichen Gesundheit und ihrer ernährungsphysiologischen Eigenschaften einen wichtigen Platz auf unseren Tischen ein. Um jedoch die Qualität und Zuverlässigkeit dieser Produkte zu gewährleisten, müssen bestimmte Standards eingehalten werden. In der Türkei sind die Produktions- und Vermarktungskriterien für Honig und andere Bienenprodukte im türkischen Lebensmittelkodex-Kommuniqué über Bienenprodukte geregelt.

Was ist das Kommuniqué des türkischen Lebensmittelkodex zu Bienenprodukten?

Das Kommuniqué des türkischen Lebensmittelkodex zu Bienenprodukten legt die Standards fest, die bei der Herstellung, Verarbeitung, Lagerung und dem Verkauf von Bienenprodukten wie Honig, Pollen, Gelée Royale, Propolis und Bienengift in der Türkei einzuhalten sind. Dieses Kommuniqué zielt darauf ab, die natürliche Beschaffenheit der Produkte zu schützen und sicherzustellen, dass Verbraucher Zugang zu sicheren Lebensmitteln haben.

Welche Garantien bietet die Verordnung den Verbrauchern?

  1. Gesunder Produktkonsum: Sie verhindert den Verkauf von unnatürlichem Honig und anderen Produkten und bietet den Verbrauchern zuverlässige Produkte.
  2. Verhinderung von Fälschungen und Verfälschungen: Es ermöglicht die Unterscheidung zwischen echtem und gefälschtem Honig.
  3. Qualitätsstandard: Die Tatsache, dass alle Hersteller dieselben Standards einhalten, erleichtert die Akzeptanz der Produkte auf dem nationalen und internationalen Markt.

Ministerium für Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht TGK-Kommuniqué zu Bienenprodukten!

Das Kommuniqué über Bienenprodukte, das erstmals am 25. April 2024 vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft veröffentlicht wurde, regelt die Herstellung, Zubereitung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung, Aufbewahrung, den Transport und das Inverkehrbringen von Produkten der Bienen (Apis mellifera L.) unter Einhaltung der technischen und hygienischen Vorschriften.

Die Produkte, die den Vorschriften des Kommuniqués unterliegen, sind wie folgt:


Bienenbrot, das als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebracht wird,

  • Bienenpollen
  • Gelée Royale
  • Rohes Propolis,
  • Propolis
  • Gelée Royale in Pulverform
  • Getrockneter Pollen

Produkte, die für Anwendungen im Rahmen der Verordnung über traditionelle und komplementärmedizinische Praktiken bestimmt sind, fallen nicht unter dieses Kommuniqué.

Produkte, die in den Geltungsbereich fallen, müssen den Vorschriften zu Zusatzstoffen, Kontaminanten, Pestizidrückständen, Rückständen von Tierarzneimitteln und mikrobiologischen Kriterien entsprechen. Gemäß Anhang 1 dürfen diesen Produkten keine Fremdstoffe zugesetzt werden. Die gewünschten Eigenschaften der Produkte sollten wie folgt sein.

Die Nanolab Laboratories Group bietet weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Honiganalyse an. Wir bieten auch Dienstleistungen zur HMF-Bestimmung an.

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